um den Garten / pachten - Bergbusch

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um den Garten / pachten

Sie möchten einen Garten pachten?

Zur Zeit sind leider keine Parzellen neu zuverpachten:

  • Aktuell haben wir Parzellen zu vergeben, wenn Sie interesse haben eine Parzelle zu pachten, können Sie  ja schon mal das Bewerbungsfomular ausfüllen, wir werden dann mit Ihnen in Kontakt treten.
Wichtig: Aktuell scheint es einige Probleme mit dem Formular zu geben, wir arbeiten an einer Lösung. Bewerben sie sich doch bitte einfach unter folgender mail-adresse: "kontakt(at)bergbusch.de". Das "(at)" bitte mit "@" ersetzen, Danke. Die wichtigsten Informationen finden Sie im Formular.

Die Mitgliedschaft
Die  Mitgliedschaft in unserem Kleingärtnerverein ist mit Rechten und Pflichten verbunden. In dem nachstehenden Dokument finden Sie alle Regelungen.
Download der Satzung.

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Informationen über die Verpachtung

Kleingärtner, Kleingärnerinnen gesucht!
 
So müsste eigentlich die Suchanzeige für einen Nachpächter heißen. Stattdessen liest man in Tageszeitungen häufig: „Laube zu verkaufen“ oder „Garten zu verkaufen“.
    
Der Garten ist jedoch nicht zu kaufen, sondern zu pachten, und dies nur über die Kleingärtnerorganisation (in der Regel über den Verein). Die Laube selbst kann zwar verkauft werden, ist wirtschaftlich jedoch wertlos, wenn sie nicht auf der Gartenparzelle verbleiben kann und mit dem Ankauf nicht die Gartennutzung verbunden ist. Dazu muss zwingend ein Pachtvertrag  abgeschlossen werden.
    
Der Pächterwechsel ist immer über den Verein vorzunehmen.
Den  ausscheidenden Pächter interessiert vielleicht vorrangig eine  schnelle  Weitergabe des Gartens und ein guter Verkaufserlös für seine  Laube. Der Vereinsvorstand muss aber weiterdenken. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass ein neuer Gartenfreund, Gartenfreundin in die Anlage kommt, sich gärtnerisch betätigt und sich in die Gemeinschaft integrieren will. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für den Verein, die ordnungsgemäße Abwicklung der Pachtverhältnisse und die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung.
    
Beim Wechsel des Pächters wird die Parzelle aufgrund einer Gartenbegehung bewertet. Auf dieser Bewertung  beruht die Obergrenze für die Ablösesumme, die der Nachpächter an de Verein zu entrichten hat. Gleichzeitig ist es die letzte Möglichkeit für den Verein, die Entfernung unzulässiger Baulichkeiten und Bepflanzungen von demjenigen zu verlangen, von dem sie verursacht wurden.
    
Der Vorstand steht in der Pflicht, zum Wohle des Vereines, wenn er die Abwicklung des Pächterwechsels und die Auswahl des neuen Bewerbers (oder Bewerberin) sorgfältig vornimmt.
(Quelle (in Teilen): Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.)
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Aktuelle Informationen vom Verband:
Der Stadt- und Bezirksverband Informiert uns regelmäßig, hier können Sie die Aushänge als PDF ansehen oder herunterladen.


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